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Restschuldversicherung
Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine Versicherung, meist eine Lebensversicherung, mit der sich ein Kreditnehmer, bzw. auch seine Hinterbliebenen, absichern kann, wenn er in Folge von Krankheit oder Arbeitslosigkeit, bzw. Tod nicht in der Lage ist einen aufgenommenen Kredit zurückzuzahlen. Dem Kreditgeber dient die Restschuldversicherung dabei als zusätzliche Kreditsicherheit, die er unter Umständen auch gegen die Hergabe eines Kredites verlangen kann.
Die Geschichte der Restschuldversicherung reicht bis in die 1950er Jahre zurück und wurde in den USA entwickelt, wobei die Restschuldversicherung, die damals noch unter dem Namen Kreditversicherung bekannt war, in den 1960er Jahren auch in Deutschland Verbreitung.
Früher wurde bei einer Restschuldversicherung gegen die Zahlung eines Einmalbeitrages eine fallende Versicherungssumme (immer in der Höhe der jeweiligen Restschuld aus dem Kredit) gegen das Risiko des Kreditgebers versichert, das sich auf das Ableben des Kreditnehmers bezog. Heute ist es so, dass die Verträge so ausgelegt sind, dass die jeweilige Restschuld für jeden Monat bestimmt wird und der Versicherungsbeitrag dann entsprechend für diesen Monat berechnet wird. Neben dem Ableben des Kreditnehmers wurden später auch die Risiken Krankheit und Arbeitslosigkeit mitversichert.
Durch die Vorgabe oder aber die Freiwilligkeit des Abschluss einer derartigen Versicherung können für einen Kredit erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, weil die Beiträge zu einer Restschuldversicherung teilweise über denen einer vergleichbaren Risikolebensversicherung liegen. Bei einer Restschuldversicherung muss man jedoch keine Gesundheitsprüfung durchführen lassen. Hat man eine Risikolebensversicherung, so kann man mit der Kredit gebenden Bank, die unter Umständen auch nach Sicherheiten fragt, die für den Kredit gegeben werden könnten, diese als Sicherheit hergeben, wobei sich hierzu auch eine Lebensversicherung eignet, die bereit schon einige Zeit läuft.
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